Kapitalanlage

... durch die Profis

Die PKC übernimmt die Auswahl der besten Kapitalanlage für eine starke Rente. Das Gesetz und die Aufsicht sorgen für größtmögliche Sicherheit. Beides ist in Zeiten des Niedrigzinses ("Negativzinsen") kein einfacher Plan.
 

Asset Allocation PKC

Gesamtvermögen zum 31.12.2021


 

PKC Kapitalanlagepolitik

Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik

Pensionskassen

Allgemein

§ 234g VAG => Pensionskassen müssen stets über Eigenmittel mindestens in Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung verfügen.
Die Solvabilitätskapitalanlageforderung wird nach der Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen - KapAusstV - bestimmt.

§ 124 Anlagegrundsätze => Alle Vermögenswerte unterliegen dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht im Hinblick auf

  • Sicherheit,
  • Qualität,
  • Liquidität,
  • Rentabilität

und sind so zu mischen und zu streuen, dass eine übermäßige Abhängigkeit und eine übermäßige Risikokonzentration im Portfolio als Ganzes vermieden werden. Weiterführende Vorschriften hierzu finden sich auch in der Anlageverordnung.
 

Bilanz Pensionskasse

Vereinfachte Darstellung

AktivaBilanzPassiva
KapitalanlagenEigenkapital
  • Sicherungsvermögen
  • Solvabilitätsvorschriften
  • Restliches Vermögen
nach § 89 VAG / 234 g I VAG
  • unterliegen Anlagegrundsätzen
 
nach § 124 VAGVersicherungstechnische Rückstellungen
ForderungenVerbindlichkeiten
SonstigesSonstiges
    
AktivaBilanzPassiva
KapitalanlagenEK
 FK
  
SicherungsvermögenMindestumfang
gem. § 125 I VAG  
(Aufsicht durch einen Treuhänder)  
 Freie RfB
ForderungenVerbindlichkeiten
SonstigesSonstiges

Nachhaltigkeit

PKC im Rahmen ESG-Regulatorik

Nachhaltigkeit ist die Zukunft. Das englische Kurzwort ESG beschreibt ihre zentralen Pfeiler: 

E - Environment (Umwelt- und Klimaschutz)
S - Social (Soziales)
G - Governance (Unternehmensführung)

Eine gute Unternehmensführung umfasst auch nicht-finanzielle Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz sowie die Belange von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern.

Von Beginn an hat die PKC Anlageentscheidungen auch nach ethischen Gesichtspunkten getroffen. Künftig möchten und müssen wir verstärkt in diese Richtung gehen. Die PKC ist sich ihrer treuhänderischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, Aspekte einer nachhaltigen Kapitalanlage und Unternehmensführung zu berücksichtigen.

Zu den grundsätzlichen Zielen der PKC gehört es, ESG-Kriterien bei unternehmerischen und die Kapitalanlage betreffenden Entscheidungen in ihre Überlegungen einzubeziehen. Im Rahmen des Auswahlprozesses für Neuanlagen, werden Kapitalanlagen bevorzugt, die bei vergleichbarem Ertrags- und Risikoverhältnisses ESG-Kriterien berücksichtigen. Die bereits in unserer Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik festgehaltene Berücksichtigung des „UN-Übereinkommen über Streumunition“, gilt als Mindestanforderung für externe Assetmanager aber auch für die Direktanlage. Emissionen bzw. Wertpapiere von Unternehmen, die solche Waffen produzieren, werden sowohl im Rahmen von Fondsmandaten als auch in der Direktanlage strikt ausgeschlossen. Als weiteres Ausschlusskriterium haben wir Unternehmen aus dem Bereich der
Pornografie für die Kapitalanlagen definiert. Die PKC ist der Auffassung, dass ein erhöhtes Risiko durch die Verletzung von Menschenrechten besteht und keine positiven Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft zu erwarten sind.

Beim Neuerwerb von Immobilien versuchen wir auf die ESG Auflagen zu achten und werden zukünftige Umbaumaßnahmen/Sanierungen danach ausrichten. Das Thema ESG zieht sich über alle Ebenen der Immobilienwertschöpfung und muss in Zukunft umgesetzt werden, um allen regulatorischen Neuerungen und technischen Herausforderungen gerecht zu werden. Daran arbeitet die PKC zurzeit. Oberste Priorität hat dabei die Reduzierung von CO2 Verbrauch, die Energieeffizienz zu erhöhen und Ressourcen zu schonen.

Unsere Mietverträge erhalten künftig bei Neuvermietungen einen Hinweis auf erneuerbare Energien, d.h. wir versuchen die Mieter dazu zu bewegen Ökostrom zu nutzen.
 




Die Geschichte der Nachhaltigkeit reicht bis in die 80’er Jahre zurück. 2018 veröffentlichte die EU die Grundlage nachhaltigen Wachstums:

EU-Aktionsplan

Ziele:

  • Umlenkung der Kapitalströme in nachhaltige Investments (Finanzierung nachhaltigen Wachstums)
  • Management der Finanzrisiken, die aus Klimawandel, Ressourcennutzung, Umweltschäden und sozialen Problemen entstehen
  • Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
  • Förderung von Transparenz und Langfristorientierung bei allen finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten

 

ESG-REGULIERUNG: Instrumente

Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen der Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionsentscheidungen.

Artikel 1

"Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt."

Artikel 3, 4, 5 PKC

  • CSR-Richtlinie

CSR = Corporate (Unternehmen) Social (sozial) Responsibility (Verantwortung)

Diese Richtlinie beinhaltet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens.

Diese Verordnung definiert Vorgaben für nachhaltige Investitionen und ändert die Offenlegungsverordnung.

  • IDD I MiFID II

IDD = Insurance Distribution Directive = Versicherungsvertriebsrichtlinie
MiFID = Markets in Financial Instruments Directive = Finanzmarktrichtlinie

  • TCFD-Empfehlungen

TCFD = Task Force on Climate-related Financial Disclosures = Einsatzgruppe zu klimabezogenen Finanzangaben

Hierbei handelt es sich um eine globale, von der Industrie geführte Initiative zur Unternehmensberichterstattung bzgl. klimabezogener finanzieller Chancen und Risiken.

  • Solvency-II-Richtlinie & EbAV-II-Richtlinie

Die Richtlinie 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-RL) ist die einschlägige Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) und setzt aufsichtsrechtliche Mindeststandards fest.

Solvabilität II / englisch Solvency ("zahlungsfähigkeit") II, ist eine Richtlinie der Europäischen Union, mit der das europäische Versicherungsaufsichtsrecht grundlegend reformiert wurde.
 

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