Kapitalanlage
... durch die Profis
Die PKC übernimmt die Auswahl der besten Kapitalanlage für eine starke Rente. Das Gesetz und die Aufsicht sorgen für größtmögliche Sicherheit. Beides ist in turbulenten Zins-Zeiten kein einfacher Plan.
- MEHR ERFAHREN
- Asset Allocation
- Kapitalanlagepolitik
- Allgemeines
- Bilanz
- Nachhaltigkeit
Asset Allocation PKC
Aufteilung Gesamtvermögen zum 31.12.2023
PKC Kapitalanlagepolitik
Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik
Pensionskassen
Allgemein
§ 234g VAG => Pensionskassen müssen stets über Eigenmittel mindestens in Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung verfügen.
Die Solvabilitätskapitalanlageforderung wird nach der Verordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen - KapAusstV - bestimmt.
§ 124 Anlagegrundsätze => Alle Vermögenswerte unterliegen dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht im Hinblick auf
- Sicherheit,
- Qualität,
- Liquidität,
- Rentabilität
und sind so zu mischen und zu streuen, dass eine übermäßige Abhängigkeit und eine übermäßige Risikokonzentration im Portfolio als Ganzes vermieden werden. Weiterführende Vorschriften hierzu finden sich auch in der Anlageverordnung.
Bilanz Pensionskasse
Vereinfachte Darstellung
Aktiva | Bilanz | Passiva | |
Kapitalanlagen | Eigenkapital | ||
|
| ||
| nach § 89 VAG / 234 g I VAG | ||
| |||
nach § 124 VAG | Versicherungstechnische Rückstellungen | ||
Forderungen | Verbindlichkeiten | ||
Sonstiges | Sonstiges | ||
Aktiva | Bilanz | Passiva | |
Kapitalanlagen | EK | ||
FK | |||
Sicherungsvermögen | Mindestumfang | ||
gem. § 125 I VAG | |||
(Aufsicht durch einen Treuhänder) | |||
Freie RfB | |||
Forderungen | Verbindlichkeiten | ||
Sonstiges | Sonstiges |
Nachhaltigkeit
PKC im Rahmen ESG-Regulatorik
Das englische Kurzwort ESG beschreibt ihre zentralen Pfeiler:
E - Environment (Umwelt- und Klimaschutz)
S - Social (Soziales)
G - Governance (Unternehmensführung)
Eine gute Unternehmensführung umfasst auch nicht-finanzielle Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz sowie die Belange von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern.
Zu den grundsätzlichen Zielen der PKC gehört es, ESG-Risiken bei unternehmerischen und die Kapitalanlage betreffenden Entscheidungen zu reduzieren. Im Rahmen des Auswahlprozesses für Neuanlagen, werden Kapitalanlagen bevorzugt, mit denen bei vergleichbarem Ertrags- und Risikoverhältnis ESG-Risiken reduziert werden können.
Beim Neuerwerb von Immobilien versuchen wir auf die ESG Auflagen zu achten und werden zukünftige Umbaumaßnahmen/Sanierungen danach ausrichten. Das Thema ESG zieht sich über alle Ebenen der Immobilienwertschöpfung und muss in Zukunft umgesetzt werden, um allen regulatorischen Neuerungen und technischen Herausforderungen gerecht zu werden. Daran arbeitet die PKC zurzeit. Oberste Priorität hat dabei die Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken.
Unsere Mietverträge erhalten künftig bei Neuvermietungen einen Hinweis auf erneuerbare Energien, d.h. wir versuchen die Mieter dazu zu bewegen Ökostrom zu nutzen.
Die Geschichte der Nachhaltigkeit reicht bis in die 80’er Jahre zurück. 2018 veröffentlichte die EU die Grundlage nachhaltigen Wachstums:
EU-Aktionsplan
Ziele:
- Umlenkung der Kapitalströme in nachhaltige Investments (Finanzierung nachhaltigen Wachstums)
- Management der Finanzrisiken, die aus Klimawandel, Ressourcennutzung, Umweltschäden und sozialen Problemen entstehen
- Einbeziehung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
- Förderung von Transparenz und Langfristorientierung bei allen finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten
ESG-REGULIERUNG: Instrumente
Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen der Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionsentscheidungen.
Artikel 1
"Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt."
PKC Informationen nach Art. 3 bis 5 Offenlegungsverordnung (12/2021, letzte Aktualisierung 01/2024)
- CSR-Richtlinie
CSR = Corporate (Unternehmen) Social (sozial) Responsibility (Verantwortung)
Diese Richtlinie beinhaltet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens.
Diese Verordnung definiert Vorgaben für nachhaltige Investitionen und ändert die Offenlegungsverordnung.
- IDD I MiFID II
IDD = Insurance Distribution Directive = Versicherungsvertriebsrichtlinie
MiFID = Markets in Financial Instruments Directive = Finanzmarktrichtlinie
- TCFD-Empfehlungen
TCFD = Task Force on Climate-related Financial Disclosures = Einsatzgruppe zu klimabezogenen Finanzangaben
Hierbei handelt es sich um eine globale, von der Industrie geführte Initiative zur Unternehmensberichterstattung bzgl. klimabezogener finanzieller Chancen und Risiken.
- Solvency-II-Richtlinie & EbAV-II-Richtlinie
Die Richtlinie 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-RL) ist die einschlägige Richtlinie für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) und setzt aufsichtsrechtliche Mindeststandards fest.
Solvabilität II / englisch Solvency ("zahlungsfähigkeit") II, ist eine Richtlinie der Europäischen Union, mit der das europäische Versicherungsaufsichtsrecht grundlegend reformiert wurde.