Rechengrößen der Sozialversicherung 2021

01.12.2020

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steuer- und sozialabgabenfreie Beitragszahlung zur bAV

Der Bundesrat hat am 27.11.2020 der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung zugestimmt. Durch die Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen werden die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst.

Die Höhe der steuer- und sozialabgabenfreien Beitragszahlung zur betrieblichen Altersversorgung steigt ab dem 01.01.2021 deutlich an. Der steuerfreie Höchstbetrag beträgt 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (BBG, RV West).
Arbeitnehmer können somit 4 % der BBG, RV West für die betriebliche Altersversorgung steuer- und sozialabgabenfrei nutzen.
Weitere 4 % der BBG, RV West können steuerfrei (2021 insgesamt = monatlich 568 €, jährlich 6.816 €) in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden.

Wir haben für Sie die aktuellen Zahlen zusammengestellt:

Rechengrößen der Sozialversicherung 2021

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