Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022

23.03.2022

Aktuelles 2022 Rentner

Die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollen zum 1. Juli um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland steigen

Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Damit fällt die Rentenanpassung 2022 voraussichtlich deutlich höher aus als zunächst angenommen.  Der Grund für die Erhöhung ist die positive Entwicklung der Renteneinnahmen.  

Nachholfaktor dämpft die Rentenerhöhung leicht
Bereits berücksichtigt ist die von der Koalition angekündigte Wiedereinsetzung des sogenannten Nachholfaktors. Diese geplante Änderung der Berechnung dämpft die Rentenerhöhung; sie würde sonst noch kräftiger ausfallen. Hintergrund ist, dass es im vergangenen Jahr trotz eines Einbruchs der Einnahmen wegen der Corona-Pandemie keine Rentenkürzung gab, sondern eine Rentengarantie noch für eine Nullrunde gesorgt hatte. Dies soll mit dem Nachholfaktor ausgeglichen werden, der noch gesetzlich auf den Weg kommen soll. Der Nachholfaktor ist ein Ausgleich für die Rentengarantie, die dafür sorgt, dass bei sinkenden Löhnen nicht auch die Renten sinken, da Rentenkürzungen seit 2009 gesetzlich verboten sind. Durch den Nachholfaktor sollen unterlassene Rentenkürzungen in späteren Jahren nachgeholt werden. Der Nachholfaktor war seit 2018 ausgesetzt und soll jetzt wieder wirksam werden. Damit fällt nach Jahren, in denen die Rente eigentlich hätte gekürzt werden müssen, die Erhöhung weniger stark aus.

Mit dieser Erhöhung werden mehr Rentner steuerpflichtig
Rentner müssen seit 2005 auf einen Teil der Renten Einkommensteuer zahlen. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner. Der steuerfreie Betrag dagegen sinkt seit 2005 jedes Jahr. Wie die Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich folglich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Zu Beginn dieses Jahres erhöhte sich der Anteil der Besteuerung von 81 auf 82 Prozent. Wer also in 2022 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent zu. D.h.: 18 Prozent der Rente bleiben steuerfrei. Der Rentenfreibetrag ist ein Grundfreibetrag in Euro, der festgeschrieben wird und in den Folgejahren unverändert bleibt. Wer ab dem Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente voll versteuern. Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 9.984 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner bei 19.968 Euro.

Rentenerhöhung muss noch beschlossen werden

Die Rentenerhöhung muss noch vom Bundeskabinett und vom Bundesrat beschlossen werden, sie tritt am 1. Juli in Kraft.  

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