BRSG II: Die Betriebsrente bekommt ihr Update – diesmal wirklich
Aktuelles 2025
Was unter der Ampel begann, wird jetzt Gesetz
🏛️ BRSG II: Kabinettsentwurf bringt umfassende Reformen für die betriebliche Altersversorgung
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter zu verbreiten, zu vereinfachen und regulatorisch zu modernisieren. Der Kabinettsentwurf vom August 2025 enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtungen betreffen.
🔍 Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs
1. Verbreitung der bAV durch Opting-out
Einführung eines Opting-out-Modells auch außerhalb tarifgebundener Unternehmen
Arbeitgeber können per Betriebsvereinbarung eine automatische Entgeltumwandlung festlegen, sofern keine tarifliche Regelung zum Arbeitsentgelt besteht
Ziel: Erhöhung der Teilnahmequote durch vereinfachte Umsetzung
2. Förderung für Geringverdienende (§ 100 EStG)
Anhebung der Einkommensgrenze auf 2.898 € monatlich (3 % der BBG West)
Erhöhung des maximal geförderten Beitrags auf 1.200 € jährlich
Vereinfachung der Förderlogik und Klarstellung der Anspruchsvoraussetzungen
!– aber erst ab 2027
3. Flexibilisierung der Leistungsphase (§ 6 BetrAVG)
Möglichkeit zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Betriebsrente ab 62 Jahren
ab 2026
4. Erweiterte Abfindungsmöglichkeiten (§ 3 BetrAVG)
Erleichterte Abfindung von Kleinstanwartschaften
Gilt auch für laufende Renten unterhalb bestimmter Schwellenwerte
5. Regulatorische Anpassungen für Versorgungseinrichtungen
§ 2 Abs. 1a VAG: Temporäre Unterdeckung des Sicherungsvermögens unter bestimmten Bedingungen zulässig
§ 13 VAG-E: Vereinfachung der Bestandsübertragung zwischen Versorgungseinrichtungen
§ 234f VAG: Flexibilisierung der aufsichtsrechtlichen Bewertung der Sanierungsfähigkeit
Erweiterung der zulässigen Kapitalanlagen, insbesondere im Bereich Infrastruktur
6. Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung
Einführung digitaler Meldewege beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
Klarstellungen zur Zielrente und zur Rolle des Arbeitgebers bei reinen Beitragszusagen
7. Evaluation und Ausblick (§ 30a BetrAVG-E)
Gesetzliche Evaluierung der Wirkung des BRSG II bis 2030
Prüfung weiterer Schritte zur Verbreitung der bAV, etwa durch staatliche Trägerschaft oder verpflichtende Modelle
📌 Ausblick
Der Entwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die erste Lesung im Bundestag ist für Oktober 2025 vorgesehen, die Verabschiedung noch im selben Jahr. Damit wird ein Vorhaben wieder aufgegriffen, das bereits unter der vorherigen Bundesregierung vorbereitet, aber nicht abgeschlossen wurde.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).